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Aktuelle Entwicklungen im WPV

 

1. Sitzung der Siebten Vertreterversammlung

Die Siebte Vertreterversammlung ist am 6. Dezember 2023 zu ihrer 1. Sitzung zusammengetreten und hat im Rahmen der Sitzung u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

  • Dr. Helmert, Herr Koecke, Herr Moesta, Herr Lang und Frau Siegl wurden als Mitglieder des Beratenden Ausschusses gewählt.
  • Die vom Vorstand im Governance-Kodex festgelegten Anforderungen an das Handeln des WPV sind auch für das Handeln der Vertreterversammlung verbindlich.

Die in der 1. Sitzung gefassten Beschlüsse der Vertreterversammlung sind hier bekanntgemacht.

 

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Konstituierende Sitzung der Siebten Vertreterversammlung

Im Jahr 2023 ist die Wahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Siebten Vertreterversammlung durchgeführt worden. Das Wahlergebnis ist mit der Zweiten Wahlbekanntmachung veröffentlicht worden. Die Siebte Vertreterversammlung ist am 19. September 2023 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengetreten.

Herr Guido Moesta wurde als Vorsitzender der Siebten Vertreterversammlung gewählt. Prof. Dr. Dietrich Grashoff wurde als erster stellvertretender Vorsitzender und Herr Bastian Koecke als zweiter stellvertretender Vorsitzender gewählt.

Frau Dr. Conradi, Herr Prof. Dr. Olbrich, Frau Pscherer und Herr Prof. Dr. Schwieters wurden von der Vertreterversammlung als Mitglieder des Vorstandes gewählt. Herr Dr. Andreas Freiling führt sein Amt als Vorstandsmitglied fort.

Weitere Informationen zu den Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes sowie zu deren Aufgaben finden Sie unter Über uns/Organisation.

Die in der konstituierenden Sitzung gefassten Beschlüsse der Vertreterversammlung sind hier bekanntgemacht.

 

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Aufnahme der Tätigkeit der WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG

Das WPV hat als 100%-iges Tochterunternehmen die WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG (WPV AAM) gegründet. Geschäftsmodell der WPV AAM ist es, bei der Anlage des Vermögens des WPV mittelbar über die Anlageberatung der Investmentfonds und über die Verwaltung der Immobiliengesellschaften des WPV mitzuwirken. Im Juni 2023 hat die BaFin die nach dem Wertpapierinstitutsgesetz erforderliche Erlaubnis erteilt; zum 1. Oktober 2023 hat die WPV AAM ihre Tätigkeit aufgenommen.

 

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Antrag auf Befreiung seit dem 1. Januar 2023 nur noch elektronisch

Seit dem 1. Januar 2023 muss jeder Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Renten­versicherungspflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI) aufgrund einer Gesetzesänderung zwingend elektronisch über den Link auf unserer Internetseite unter der Rubrik „WPV kompakt/Formulare und Vordrucke/Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung“ gestellt werden. Die Übersendung der bisherigen Antragsvordrucke ist mithin nicht mehr möglich.

Das elektronische Befreiungsformular wird nach dem Ausfüllen und Absenden an uns weitergeleitet. Wir bestätigen sodann das Vorliegen von Mitgliedschaft und Beitragspflicht im WPV und übersenden den Antrag auf elektronischem Wege an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV). Den Befreiungsbescheid erhalten Sie wie bisher per Briefpost von der DRV, die auch das WPV über die Bescheiderteilung informiert.

Die Frist für die Antragstellung bleibt unverändert. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht wirkt gemäß § 6 Abs. 4 SGB VI nur dann vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst ab Eingang des Antrags.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner in der Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

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