Aktuelle Entwicklungen im WPV
Sitzung der Sechsten Vertreterversammlung
Die Sechste Vertreterversammlung ist am 1. Juni 2023 zu ihrer 11. Sitzung zusammengetreten.
Die Vertreterversammlung hat den von der Geschäftsführung unter dem 23. März 2023 aufgestellten und vom Vorstand genehmigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft versehen ist, einstimmig festgestellt. Dem Vorstand ist mit Dank für die ehrenamtlich geleistete Arbeit einstimmig Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt worden.
Die Vertreterversammlung hat auf der Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, Anwartschaften und Renten zum 1. Januar 2024 unverändert zu belassen.
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Antrag auf Befreiung seit dem 1. Januar 2023 nur noch elektronisch
Seit dem 1. Januar 2023 muss jeder Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI) aufgrund einer Gesetzesänderung zwingend elektronisch über den Link auf unserer Internetseite unter der Rubrik „WPV kompakt/Formulare und Vordrucke/Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung“ gestellt werden. Die Übersendung der bisherigen Antragsvordrucke ist mithin nicht mehr möglich.
Das elektronische Befreiungsformular wird nach dem Ausfüllen und Absenden an uns weitergeleitet. Wir bestätigen sodann das Vorliegen von Mitgliedschaft und Beitragspflicht im WPV und übersenden den Antrag auf elektronischem Wege an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV). Den Befreiungsbescheid erhalten Sie wie bisher per Briefpost von der DRV, die auch das WPV über die Bescheiderteilung informiert.
Die Frist für die Antragstellung bleibt unverändert. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht wirkt gemäß § 6 Abs. 4 SGB VI nur dann vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst ab Eingang des Antrags.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner in der Geschäftsstelle gern zur Verfügung.
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Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke
Zum 01.12.2022 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro als einkommensteuerpflichtige Einmalzahlung. Laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erhält die Energiepreispauschale jedoch nur, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Das Gesetz sieht keine Zahlung einer EPP an Versorgungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke vor. Vielmehr verweist das BMAS diesbezüglich explizit auf eine Zuständigkeit der Bundesländer. Das Land Nordrhein-Westfalen hat daraufhin gemeinsam mit anderen Bundesländern die Bundesregierung im Rahmen der Bundesratssitzung vom 28.10.2022 aufgefordert, sich des Problems einer Auszahlung der EPP für Leistungsempfänger berufsständischer Versorgungswerke anzunehmen und diese in kommenden Entlastungspaketen ebenfalls zu berücksichtigen. Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.
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Russischer Angriff auf die Ukraine
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht menschliches Leid für das ukrainische Volk und wird darüber hinaus negative, derzeit noch nicht abschließend einschätzbare Konsequenzen für unser aller Leben haben. Der Krieg und die Folgen haben auch Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des WPV. Der Krieg hat zu einer signifikanten Korrektur an den Aktienmärkten geführt und hohe Volatilitäten in vielen Anlageklassen, starke Preissteigerungen insbesondere bei Energie und Rohstoffen sowie einen Anstieg von Zinsen und Spreads von Unternehmensanleihen ausgelöst. Diese Kapitalmarktentwicklungen haben 2022, obwohl das Exposure unmittelbar in russischen Investments vor Beginn des Angriffs zu Marktwerten bei nur rd. 0,1 % der Vermögensanlagen lag, zu einem Rückgang der Bewertungen der liquiden Investments des WPV geführt. Nähere Informationen finden Sie unter Vermögensanlage im Mitgliederbereich.