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Deutschlandkarte mit den Wappen der 15 Bundesländer, in denen der WPV vertreten ist

Über Uns

Das WPV bietet seinen Mitgliedern seit 30 Jahren eine leistungsfähige Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Das Versorgungswerk gehört zur ersten Säule des Altersvorsorgesystems in Deutschland.

Die berufsständischen Versorgungswerke – und damit auch das WPV – unterscheiden sich insbesondere im Finanzierungsverfahren grundlegend von der gesetzlichen Rentenversicherung. Während letztere nach dem Umlageverfahren finanziert wird, bei dem die laufenden Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der aktuellen Renten verwendet werden, arbeitet das WPV nach dem sogenannten offenen Deckungsplanverfahren. Dieses Modell ist langfristig angelegt und auf Kapitaldeckung ausgerichtet: Die Beiträge der Mitglieder werden über Jahrzehnte hinweg angesammelt, in einem Kapitalstock gebündelt und professionell am Kapitalmarkt investiert, um die künftigen Rentenansprüche abzusichern.

Im Umlageverfahren basiert die Finanzierung auf einem Generationenvertrag. Erwerbstätige finanzieren mit ihren Beiträgen – ergänzt um staatliche Zuschüsse, die mittlerweile rund ein Viertel des Gesamtvolumens ausmachen – die Renten der aktuellen Rentnerinnen und Rentner. Diese Struktur ist jedoch zunehmend belastet, da sie empfindlich auf demografische Verschiebungen und wirtschaftliche Schwankungen reagiert.

Das WPV hingegen verfolgt einen anderen Ansatz: Es ist ein geschlossenes, solidarisches System mit langfristiger Perspektive, das sich ausschließlich aus den angesparten Beiträgen und den hieraus erzielten Zinsen finanziert. Entscheidend ist dabei, dass zu jedem Zeitpunkt die Verpflichtungen gegenüber unseren Mitgliedern durch den Kapitalstock gedeckt sind. Der Verpflichtungsumfang wird jährlich im versicherungsmathematischen Gutachten als Deckungsrückstellung berechnet und mit dem vorhandenen Kapitalstock abgeglichen. Die Rentenleistungen werden also nicht aus den laufenden Einnahmen, sondern ohne staatliche Zuschüsse aus einem vorausschauend aufgebauten Kapitalstock finanziert.

Die Grundlagen der Berechnung der Deckungsrückstellung sind versicherungsmathematisch fundiert. Neben dem Rechnungszins von 3,25 % spielen dabei biometrische Faktoren (wie die Lebenserwartung auf Basis auf die Mitglieder von Versorgungswerken angepasster Heubeck-Sterbetafeln), die erwartete Mitgliederentwicklung sowie langfristige finanzielle Annahmen eine Rolle. Diese sogenannten Rechnungsgrundlagen gewährleisten eine sachgerechte Abbildung zukünftiger Verpflichtungen und bilden die Basis für eine generationengerechte Kalkulation.

Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Anwartschaften und Leistungen des WPV vom Grundsatz her auf eine Dynamisierung angelegt. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Anpassungen vor allem an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt und zudem letztlich politisch motiviert sind, erfolgen Dynamisierungen im WPV ausschließlich aus realen wirtschaftlichen Gewinnen.

Versicherungsmathematische Mischkalkulation für eine faire Verteilung

Die individuelle Rentenhöhe ergibt sich dabei – anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht isoliert aus den eingezahlten Beiträgen und einem bestimmten Renteneintrittsalter. Da die Beiträge zinsbringend am Kapitalmarkt angelegt werden,  werden in jungen Jahren gezahlte Beiträge besser bewertet als in rentennahen Jahren gezahlte Beiträge. Die „Wertigkeit“ der Beitragszahlungen ist versicherungsmathematisch ermittelt und wird durch die in der Satzung festgelegten Steigerungszahlen festgelegt. So werden beispielsweise Beiträge eines 30jährigen Mitglieds mit dem Faktor 2 und Beiträge eines 55 jährigen Mitglieds mit dem Faktor 1,05 bewertet. Grund hierfür ist, dass die Beiträge des jüngeren Mitglieds länger am Kapitalmarkt angelegt werden können und aus diesen folglich auch ein höherer Zinsertrag generiert werden kann. Insgesamt – also bei Betrachtung über alle Lebensalter hinweg – gleichen sich die Bewertungsfaktoren aus.

Die differenzierte Bewertung je nach Lebensalter wurde im Jahr 2005 im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten konnte zu einer „Nettorentenlücke“ führen und es sollte allen Mitgliedern unabhängig von ihrem Lebensalter ermöglicht werden, diese „Nettorentenlücke“ durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen aufzufüllen. Das war zum Schutz der Versichertengemeinschaft aber nur möglich, wenn die Beiträge altersabhängig bewertet werden.

Bis wann lohnt sich das Weiterzahlen von Beiträgen ins WPV?

Diese Frage beschäftigt viele Mitglieder – insbesondere mit zunehmendem Alter. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Bis wann insbesondere die Zahlung zusätzlicher freiwilliger Beiträge sinnvoll ist, kann nur jedes Mitglied für sich selbst entscheiden. Kriterien dafür sind die persönliche Lebenssituation und Lebensplanung, sonstige Vorsorgemaßnahmen und Vermögensanlagen, die steuerliche Situation während des Rentenbezuges und die Einschätzung der Leistungen des WPV. Und natürlich von der eigenen Lebenserwartung, und die kennt (glücklicherweise) keiner. Versicherungstechnisch wird die Deckungsrückstellung unter Berücksichtigung besonderer, von der Heubeck AG im Jahr 2016 veröffentlichter berufsständischer Sterbetafeln berechnet. Die als Generationentafeln ausgestalteten Sterbetafeln gehen davon aus, dass Freiberufler im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eine um rd. 4 Jahre längere Lebenserwartung haben! So beträgt die fernere Lebenserwartung eines heute 60jährigen männlichen Mitglieds 29,8 Jahre, d.h. dieses Mitglied wird – versicherungstechnisch betrachtet – fast 90 Jahre alt.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass das WPV auch in späteren Berufsjahren attraktive Konditionen bietet. Neben der Altersrente umfasst die Leistungspalette auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit sowie Leistungen für Hinterbliebene – ein wichtiger Aspekt für Mitglieder mit Verantwortung für Familie oder Partner.

Zudem bleibt das Einzahlen rentabel: Mit dem Verhältnis der zugesagten Leistungen zu den gezahlten Beiträgen liegt das WPV im Vergleich zu vielen alternativen Altersvorsorgemodellen und im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen gut. Früh geleistete Beiträge werden zwar besser bewertet, was für jüngere Mitglieder langfristig einen Vorteil darstellt. Doch auch Mitglieder, die erst im späteren Erwerbsleben Beiträge einzahlen, erwerben vergleichsweise hohe Anwartschaften.

Ab dem satzungsgemäß möglichen Alter von 62 Jahren – für Mitglieder, die bereits vor 2012 Mitglied geworden sind, ab dem 60 Lebensjahr – besteht zudem die Option, die Rente mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch zu nehmen, eine Entscheidung, die ebenfalls von der persönlichen Lebensplanung abhängig ist.

Abschließend lässt sich festhalten: Die Altersversorgung im WPV ist solide finanziert, langfristig kalkuliert und individuell gestaltbar. Dank einer gut und mit Bedacht austarierten Mischkalkulation profitieren Mitglieder unabhängig vom Einstiegszeitpunkt. Die Beiträge sind – ob früh oder spät geleistet – immer leistungswirksam. Die Entscheidung, ob, wie lange und in welcher Höhe freiwillige Beiträge gezahlt werden, und ab wann die (vorgezogene) Altersrente in Anspruch genommen wird, sollte dabei stets unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation und Lebensplanung, sonstiger Vorsorgemaßnahmen und Vermögensanlagen, der steuerlichen Situation während des Rentenbezuges und der Einschätzung der Leistungen des WPV getroffen werden.

Das WPV nutzt das sogenannte „Offene Deckungsplanverfahren“. Bei diesem Finanzierungssystem wird Kapital pauschal zur Deckung der Verpflichtungen angesammelt. Die Finanzierung berücksichtigt dabei den künftigen Zugang zum Versorgungswerk.

Im Gegensatz zum individuellen Äquivalenzprinzip besteht keine Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung für jedes einzelne Mitglied. Stattdessen gibt es eine zwischen der Summe aller Beiträge und der Summe aller Leistungen für die Gesamtzahl der Mitglieder einschließlich des künftigen Zugangs.

Die von den Mitgliedern eingezahlten Beiträge legt das WPV auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VAG NRW) sowie der entsprechenden Versicherungsaufsichts-Verordnung (VersAufsVO NRW) nach Grundsätzen an, die auch von privaten Versicherungsunternehmen zu beachten sind. Die Kapitalanlagen sind deshalb so zu gestalten, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird.

WPV-Leistungen im Vergleich

Das Finanzierungsverfahren des WPV unterscheidet sich von dem der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert wird. Die unterschiedlichen Finanzierungsverfahren haben großen Einfluss auf die Höhe der Anfangsrente sowie die möglichen Dynamisierungen der Anwartschaften und Leistungen. Mit dem Beitrag „WPV-Leistungen im Vergleich“ informieren wir Sie darüber, warum die Anfangsrenten des WPV i.d.R. höher sind als in der gesetzlichen Rentenversicherung und unter welchen Voraussetzungen Leistungserhöhungen im WPV möglich sind.

Zum Beitrag "WPV-Leistungen im Vergleich"

 

Das WPV verfolgt einen generationengerechten und langfristig stabilen Finanzierungsansatz, bei dem Kapital gezielt aufgebaut und professionell angelegt wird. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung hängt die Rentenhöhe nicht nur von der Höhe der Beiträge, sondern auch vom Zeitpunkt der Einzahlung ab. Im Beitrag "Zukunftssicher vorgesorgt: Finanzierung, Dynamik und individuelle Strategien für eine verlässliche Altersversorgung" erläutern wir Ihnen, wie unsere versicherungsmathematische Mischkalkulation für eine faire Verteilung sorgt und ob und wie lange es sicht lohnt, über die Beitragspflicht hinaus Zahlungen an das WPV zu leisten.

Zum Beitrag "Zukunftssicher vorgesorgt: Finanzierung, Dynamik und individuelle Strategien für eine verlässliche Altersversorgung"

 

Das nachfolgende Video-Interview bietet vertiefende Einblicke in die Arbeit des WPV. Prof. Dr. Thomas Olbrich, Präsident des WPV, spricht mit dem Präsidenten der Wirtschaftsprüferkammer, Herrn Andreas Dörschell, über zentrale Themen wie Altersversorgung, Kapitalanlagestrategie und Absicherungsmechanismen. Im Fokus stehen dabei unter anderem die Fragen: Wie sicher sind die Rentenleistungen des WPV? In welche Anlageklassen wird investiert? Und welche Faktoren tragen zur langfristigen Stabilität der Versorgung bei?

Zum Video-Interview "Was leistet das Versorgungswerk für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer?"

Das WPV in Gebärdensprache