Die berufsständischen Versorgungswerke – und damit auch das WPV – unterscheiden sich insbesondere im Finanzierungsverfahren grundlegend von der gesetzlichen Rentenversicherung. Während letztere nach dem Umlageverfahren finanziert wird, bei dem die laufenden Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der aktuellen Renten verwendet werden, arbeitet das WPV nach dem sogenannten offenen Deckungsplanverfahren. Dieses Modell ist langfristig angelegt und auf Kapitaldeckung ausgerichtet: Die Beiträge der Mitglieder werden über Jahrzehnte hinweg angesammelt, in einem Kapitalstock gebündelt und professionell am Kapitalmarkt investiert, um die künftigen Rentenansprüche abzusichern.
Im Umlageverfahren basiert die Finanzierung auf einem Generationenvertrag. Erwerbstätige finanzieren mit ihren Beiträgen – ergänzt um staatliche Zuschüsse, die mittlerweile rund ein Viertel des Gesamtvolumens ausmachen – die Renten der aktuellen Rentnerinnen und Rentner. Diese Struktur ist jedoch zunehmend belastet, da sie empfindlich auf demografische Verschiebungen und wirtschaftliche Schwankungen reagiert.
Das WPV hingegen verfolgt einen anderen Ansatz: Es ist ein geschlossenes, solidarisches System mit langfristiger Perspektive, das sich ausschließlich aus den angesparten Beiträgen und den hieraus erzielten Zinsen finanziert. Entscheidend ist dabei, dass zu jedem Zeitpunkt die Verpflichtungen gegenüber unseren Mitgliedern durch den Kapitalstock gedeckt sind. Der Verpflichtungsumfang wird jährlich im versicherungsmathematischen Gutachten als Deckungsrückstellung berechnet und mit dem vorhandenen Kapitalstock abgeglichen. Die Rentenleistungen werden also nicht aus den laufenden Einnahmen, sondern ohne staatliche Zuschüsse aus einem vorausschauend aufgebauten Kapitalstock finanziert.
Die Grundlagen der Berechnung der Deckungsrückstellung sind versicherungsmathematisch fundiert. Neben dem Rechnungszins von 3,25 % spielen dabei biometrische Faktoren (wie die Lebenserwartung auf Basis auf die Mitglieder von Versorgungswerken angepasster Heubeck-Sterbetafeln), die erwartete Mitgliederentwicklung sowie langfristige finanzielle Annahmen eine Rolle. Diese sogenannten Rechnungsgrundlagen gewährleisten eine sachgerechte Abbildung zukünftiger Verpflichtungen und bilden die Basis für eine generationengerechte Kalkulation.
Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Anwartschaften und Leistungen des WPV vom Grundsatz her auf eine Dynamisierung angelegt. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Anpassungen vor allem an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt und zudem letztlich politisch motiviert sind, erfolgen Dynamisierungen im WPV ausschließlich aus realen wirtschaftlichen Gewinnen.
Versicherungsmathematische Mischkalkulation für eine faire Verteilung
Die individuelle Rentenhöhe ergibt sich dabei – anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht isoliert aus den eingezahlten Beiträgen und einem bestimmten Renteneintrittsalter. Da die Beiträge zinsbringend am Kapitalmarkt angelegt werden, werden in jungen Jahren gezahlte Beiträge besser bewertet als in rentennahen Jahren gezahlte Beiträge. Die „Wertigkeit“ der Beitragszahlungen ist versicherungsmathematisch ermittelt und wird durch die in der Satzung festgelegten Steigerungszahlen festgelegt. So werden beispielsweise Beiträge eines 30jährigen Mitglieds mit dem Faktor 2 und Beiträge eines 55 jährigen Mitglieds mit dem Faktor 1,05 bewertet. Grund hierfür ist, dass die Beiträge des jüngeren Mitglieds länger am Kapitalmarkt angelegt werden können und aus diesen folglich auch ein höherer Zinsertrag generiert werden kann. Insgesamt – also bei Betrachtung über alle Lebensalter hinweg – gleichen sich die Bewertungsfaktoren aus.
Die differenzierte Bewertung je nach Lebensalter wurde im Jahr 2005 im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten konnte zu einer „Nettorentenlücke“ führen und es sollte allen Mitgliedern unabhängig von ihrem Lebensalter ermöglicht werden, diese „Nettorentenlücke“ durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen aufzufüllen. Das war zum Schutz der Versichertengemeinschaft aber nur möglich, wenn die Beiträge altersabhängig bewertet werden.
Bis wann lohnt sich das Weiterzahlen von Beiträgen ins WPV?
Diese Frage beschäftigt viele Mitglieder – insbesondere mit zunehmendem Alter. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Bis wann insbesondere die Zahlung zusätzlicher freiwilliger Beiträge sinnvoll ist, kann nur jedes Mitglied für sich selbst entscheiden. Kriterien dafür sind die persönliche Lebenssituation und Lebensplanung, sonstige Vorsorgemaßnahmen und Vermögensanlagen, die steuerliche Situation während des Rentenbezuges und die Einschätzung der Leistungen des WPV. Und natürlich von der eigenen Lebenserwartung, und die kennt (glücklicherweise) keiner. Versicherungstechnisch wird die Deckungsrückstellung unter Berücksichtigung besonderer, von der Heubeck AG im Jahr 2016 veröffentlichter berufsständischer Sterbetafeln berechnet. Die als Generationentafeln ausgestalteten Sterbetafeln gehen davon aus, dass Freiberufler im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eine um rd. 4 Jahre längere Lebenserwartung haben! So beträgt die fernere Lebenserwartung eines heute 60jährigen männlichen Mitglieds 29,8 Jahre, d.h. dieses Mitglied wird – versicherungstechnisch betrachtet – fast 90 Jahre alt.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass das WPV auch in späteren Berufsjahren attraktive Konditionen bietet. Neben der Altersrente umfasst die Leistungspalette auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit sowie Leistungen für Hinterbliebene – ein wichtiger Aspekt für Mitglieder mit Verantwortung für Familie oder Partner.
Zudem bleibt das Einzahlen rentabel: Mit dem Verhältnis der zugesagten Leistungen zu den gezahlten Beiträgen liegt das WPV im Vergleich zu vielen alternativen Altersvorsorgemodellen und im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen gut. Früh geleistete Beiträge werden zwar besser bewertet, was für jüngere Mitglieder langfristig einen Vorteil darstellt. Doch auch Mitglieder, die erst im späteren Erwerbsleben Beiträge einzahlen, erwerben vergleichsweise hohe Anwartschaften.
Ab dem satzungsgemäß möglichen Alter von 62 Jahren – für Mitglieder, die bereits vor 2012 Mitglied geworden sind, ab dem 60 Lebensjahr – besteht zudem die Option, die Rente mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch zu nehmen, eine Entscheidung, die ebenfalls von der persönlichen Lebensplanung abhängig ist.
Abschließend lässt sich festhalten: Die Altersversorgung im WPV ist solide finanziert, langfristig kalkuliert und individuell gestaltbar. Dank einer gut und mit Bedacht austarierten Mischkalkulation profitieren Mitglieder unabhängig vom Einstiegszeitpunkt. Die Beiträge sind – ob früh oder spät geleistet – immer leistungswirksam. Die Entscheidung, ob, wie lange und in welcher Höhe freiwillige Beiträge gezahlt werden, und ab wann die (vorgezogene) Altersrente in Anspruch genommen wird, sollte dabei stets unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation und Lebensplanung, sonstiger Vorsorgemaßnahmen und Vermögensanlagen, der steuerlichen Situation während des Rentenbezuges und der Einschätzung der Leistungen des WPV getroffen werden.